Steuergeschenk von Vater Staat: Riestercheck

Vorteile der Riester Rente

Es ist kaum verständlich, dass relativ wenige Menschen die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Denn grundsätzlich bringt sie eine Reihe von Vorteilen mit sich und lohnt sich fast für jeden. Die staatlichen Förderungen, entweder in Form von Zulagen oder durch Steuerersparnisse, machen auch sonst nicht so attraktive Geldanlagen zu einer lukrativen, wie beispielsweise der Banksparplan. Im Jahr 2008 gibt es erneut eine Steigerung der Zulagen. Schon das allein sollte Grund genug sein über die private Altersvorsorge im Rahmen der Riester Rente nachzudenken.

Hinzu kommt jedoch, dass es sich hier um eine der sichersten Geldanlagen handelt, da alle Sparbeiträge und die staatliche Förderung am Ende der Laufzeit garantiert werden. Also auch bei risikoreichen Geldanlagen kann man keine Verluste erwirtschaften. Die Riester Rente bietet zudem ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Transparenz. So kann man zwischen verschiedenen Anlageformen wählen und der Beginn der Rentenzahlung lässt sich flexibel zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr festlegen. Das angesparte Guthaben kann auch nicht gepfändet werden, wie es sonst bei Geldanlagen möglich ist.

Auch für Geringverdiener ist diese Form der privaten Altervorsorge geeignet. Oft reichen bereits die Zulagen aus, um die eigene Sparleistung zu erbringen. In diesen Fällen muss lediglich ein jährlicher Sockelbetrag von 60 Euro gezahlt werden, das sind umgerechnet gerade mal 5 Euro im Monat. Ein Betrag, der auch von Geringverdienern aufgebracht werden kann. Und schließlich kann somit die entstehende Versorgungslücke im Alter geschlossen werden.

Wer hat Anspruch auf die Riester Förderung?

Mit der Riester Rente wird eine breite Masse der Bevölkerung angesprochen und viele Personen kommen in den Genuss der staatlichen Förderung. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass alle Personen die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, einen Anspruch haben. Zu diesem Personenkreis gehören alle Angestellten und Arbeiter, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Wehr- und Zivildienstleistende, Frauen und Männer in der Kindererziehungszeit (in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes), sowie Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes, wenn diese einen Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversorgung haben.

Hinzu kommen noch Pflichtversicherte, die Beiträge in die Alterssicherung für Landwirte entrichten. Geringfügige Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, haben ebenfalls einen Anspruch. Selbständige, die gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können ebenfalls eine Förderung im Rahmen der Riester Rente erhalten.

Grundsätzlich wird eine Förderung nur den genannten Personen gewährt. Einzige Ausnahme: Bei Ehepartnern reicht es aus, wenn einer die Voraussetzungen erfüllt. Dann können beide Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag abschließen (jeder auf seinen Namen) und beide können die staatliche Förderung beantragen, vorausgesetzt es handelt sich nicht um dauernd getrennt lebende Ehepartner. Man sieht, dass hier ein sehr großer Personenkreis angesprochen wird. Umso erstaunlicher ist es, dass relativ wenige Menschen diese Möglichkeit der privaten Altersvorsorge nutzen. Denn hiermit lässt sich die entstehende Versorgungslücke bei Rentenbeginn schließen und der Lebensstandard kann beibehalten werden.



relevante Themen zu diesem Eintrag:


Vorheriger Artikel:

Nächster Artikel: