Probleme mit der Schufa? Löschen Sie Ihre Schufa Einträge!

Die Schufa darf grundsätzlich nur Informationen zu unbestrittenen Forderungen an Dritte übermitteln. Wenn Sie gegen Ihre Forderung Widerspruch einlegen, dann muss die Schufa Ihren negativen Eintrag sperren. Damit ist Ihr negativer Schufa-Eintrag bis zur endgültigen Klärung für Dritte unsichtbar.

Wichtig: Berufen Sie sich in Ihrem Widerspruch auf ein Gerichtsurteil, in dem vor längerer Zeit entschieden wurde, dass die Schufa negative Einträge bis zur vollständigen Klärung sperren muss, wenn der Betroffene gegen die Forderung Widerspruch eingelegt hat.

In meiner komplett ausformulierten, hochgradig effektiven Widerspruchs-Mustervorlage, die den Verweis auf diesen Gerichtsbeschluss und insgesamt acht Verweise auf Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes enthält, machen Sie von allen Möglichkeiten Gebrauch, die Ihnen das Bundesdatenschutzgesetz bietet: Sie können die zukünftige Speicherung von Daten, die Ihre Person betreffen, ohne Ihre vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagen. Darüber hinaus können Sie die Übermittlung dieser Daten an Dritte (also an die Schufa) untersagen und für bereits an die Schufa übermittelte Daten unverzüglich eine Sperrung verlangen. Schließlich können Sie über die Sperrung Ihrer Daten eine Bestätigung verlangen, Ihrem Gläubiger eine Frist für diese Bestätigung setzen und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, falls Ihr Gläubiger diese Frist verstreichen lässt.

Mit einem so formulierten Widerspruchsschreiben sollte Ihr Gläubiger (beispielsweise ein Inkassobüro, das von Ihnen neben der eigentlichen Forderung noch hohe Inkassogebühren verlangt) endgültig die Lust verloren haben, sich weiter mit Ihnen zu beschäftigen. Schicken Sie diesen Widerspruch an Ihren Gläubiger und in Kopie an die Schufa.

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